EU-Führerscheinen.

Um welche Führerscheine geht es?

Ab 10. September 2008 benötigt jeder Busfahrer (Klasse D, D1) und
ab 10. September 2009 jeder LKW-Fahrer (Klasse C, C1),
der seinen Führerschein neu macht eine Grundqualifikation.

Die Qualifikation ist abhängig vom Alter. Zudem fordert die EU eine Weiterbildung von 35 Stunden alle fünf Jahre. Die rechtliche Grundlage sind das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und die –Verordnung.

„Alte Hasen“, die bereits einen Führerschein besitzen, müssen bis spätestens

10. September 2013 (BUS) und bis spätestens
10. September 2014 (LKW) eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen.


Diese 35 Stunden können auf fünf Einheiten je sieben Stunden innerhalb von fünf Jahren aufgeteilt werden. Wer den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Fortbildung gleichmäßig verteilen möchte, startet so früh wie möglich, also am besten sofort. Mit einem regelrechten Ansturm ist in den nächsten Jahren zu rechnen.
Wer ohne Fortbildungsnachweis nach den Fristen erwischt wird dem drohen Bußgelder bis zu 20.000 €.